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Umsiedlungsprogramm für Landsleute nach Russland 2025 – Regeln und Änderungen

Umsiedlungsprogramm für Landsleute nach Russland 2025 – Regeln und Änderungen

03.09.2025 2039

Am 22. Juni 2006 wurde durch ein Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation (Nr. 637) das „Staatliche Programm zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten in die Russische Föderation“ genehmigt.

Seine Grundlage ist die Organisation und konkrete Umsetzung des Prozesses der Rückkehr ausländischer Bürger mit russischen Wurzeln in die Heimat zum dauerhaften Wohnsitz mit dem Ziel, die demografische und sozioökonomische Situation in Russland zu verbessern.


Organisatorische Grundlagen

Die wichtigsten organisatorisch-administrativen Bestimmungen zur Umsetzung des Programms wurden vollständig in der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 16. November 2022

über den „Aktionsplan zur Umsetzung des Staatlichen Programms zur Unterstützung der freiwilligen Umsiedlung von im Ausland lebenden Landsleuten in die Russische Föderation für die Jahre 2023–2025“ (Nr. 3491-r) festgehalten.

Im Zuge der praktischen Umsetzung wurden einige Bestimmungen aufgehoben, ergänzt oder präzisiert.

So wurden durch die Dekrete des Präsidenten der Russischen Föderation:

  • Nr. 219 vom 30.03.2023,

  • Nr. 872 vom 22.11.2023,

Änderungen bei der Teilnahme am Programm eingeführt: auf allgemeiner Grundlage oder als Repatriierte.


Teilnahme am Programm auf allgemeiner Grundlage (derzeit gültig)

Der Antragsteller muss beim russischen Konsulat in seinem Wohnsitzland folgende Unterlagen einreichen:

  1. Nachweis der Beherrschung der russischen Sprache durch eines der folgenden Dokumente (dies gilt nicht für Bürger Russlands, Weißrusslands, Kasachstans, Moldawiens und der Ukraine sowie für Repatriierte):

     

    • a) ein offizielles Bildungsdokument (oder Duplikat), das den Erwerb einer Ausbildung (mindestens allgemeinbildend) auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR bis zum 1. September 1991 bestätigt, oder ein Dokument, das eine Ausbildung in der Russischen Föderation nach diesem Datum nachweist;

    • b) ein Bildungsdokument, das in einem Staat ausgestellt wurde, in dem Russisch eine Amtssprache ist (für Bürger dieses Staates);

    • c) eine Entscheidung der Kommission zur Anerkennung der Russischkenntnisse nach einem Gespräch.

      👉 Antragsformular für ein Gespräch

     

  2. Ausgefüllter Antrag auf Teilnahme am Programm (handschriftlich oder technisch erstellt, auf Russisch).

  3. Identitätsdokumente des Antragstellers und seiner Familienmitglieder.

  4. Geburtsurkunden des Antragstellers und der Familienmitglieder.

  5. Dokumente zum Familienstand.

  6. Bildungs- und Qualifikationsnachweise, berufliche Erfahrung, Titel und Abschlüsse (falls vorhanden).

  7. Zwei Passfotos im Format 35×45 mm.

⚠️ Wichtig: Alle fremdsprachigen Dokumente müssen mit Apostille versehen und ins Russische übersetzt sein. Die Richtigkeit der Übersetzung muss notariell oder konsularisch beglaubigt sein.


Teilnahme am Programm als Repatriierte (derzeit gültig)

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung im Konsulat:

  1. Ausgefüllter Antrag auf Teilnahme am Programm

    👉 Antragsformular

  2. Identitätsdokumente des Antragstellers und seiner Familienmitglieder.

  3. Geburtsurkunden.

  4. Dokumente zum Familienstand.

  5. Bildungs- und Berufsqualifikationen (optional).

  6. Zwei Passfotos 35×45 mm.

  7. Eines der folgenden Dokumente als Nachweis für den Repatriiertenstatus:

     

    • a) Aufenthaltstitel oder anderes Dokument über den Wohnsitz im Ausland (Stand 24.02.2022);

    • b) Nachweis über den Austritt aus der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation;

    • c) Geburtsurkunde, Einwohnermeldekarte oder Wehrdokumente, die eine Geburt bzw. früheres Leben in der RSFSR oder UdSSR belegen;

    • d) Dokumente über direkte Verwandte, die in der RSFSR, im Russischen Reich oder in der UdSSR geboren wurden oder lebten.

     

⚠️ Falls diese Dokumente fehlen, müssen Archivunterlagen vorgelegt werden.

⚠️ Alle fremdsprachigen Dokumente müssen mit Apostille versehen und ins Russische übersetzt sein.


Zusätzliche Informationen zum Programm

Telefonnummern:

+7 (495) 184-02-25,

+7 (495) 917-52-62,

+7 (495) 917-56-06

E-Mail: sootech@mvd.ru

Arbeitszeit: Mo–Fr, 08:00–20:00 (Moskauer Zeit)

Botschaft der Russischen Föderation in Berlin:

Seite des Konsulats

📩 Fragen: pereselenie1@mail.ru (mit Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer).


Nützliche Links


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Kategorien: Aktuelles